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Funkzeugnisse

Kombikurs „UBI & SRC

Zur Bedienung von Funkanlagen auf Binnenschiffen muss das UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenfunk vorhanden sein. Dies gilt auf allen Binnengewässern aber auch z.B. für das Ijsselmeer.

Im Seefunk muss der Schiffsführer das der vorhandenen Funkanlage entsprechende Zeugnis vorweisen. Dies ist für mit UKW-Sprechfunk ausgerüstete Yachten das SRC (Short Range Certifikate). Das Zeugnis berechtigt zur Ausübung des Seefunkdienstes für UKW und Funkeinrichtungen des GMDSS für UKW. Es gilt nicht im Binnenschifffahrtsfunk.

Wir haben beide Zeugnisse in einem Kurs zusammen gefasst, dadurch verringert sich der Prüfungsaufwand.

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Funk

Info UBI

(Quelle: sportbootfuehrerscheine.org, Stand: Mai 2020)

Info SRC

(Quelle: sportbootfuehrerscheine.org, Stand: Mai 2020)

UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI)

Radiotelephone Operator's Certificate for the Radiotelephone Service on Inland Waterways

 

Amtliche bzw. amtlich anerkannte Erlaubnis zum Bedienen und Beaufsichtigen einer Schiffsfunkstelle auf Binnenschifffahrtsstraßen.

 

Das UBI gilt für den Binnensprechfunk auf den Binnenwasserstraßen. Ist eine UKW-Sprechfunkanlage für den Binnenschifffahrtsfunk an Bord, muss der Fahrzeugführer oder ein Mitglied der Besatzung zum Bedienen der Sprechfunkanlage im Besitz des UBI sein. Zusätzlich berechtigt es in den Zonen 1 und 2 zur Teilnahme am UKW-Seefunk. Das UBI ist international und unbefristet gültig.

Beschränkt gültiges Funkbetriebszeugnis 

Short Range Certificate (SRC)

 

Das SRC gilt weltweit für die Sport- und Kleinschifffahrt und berechtigt zur Teilnahme am Sprechfunk des UKW-Seefunkdienstes.

Darüber hinaus ist das SRC die amtliche Berechtigung zur Ausübung des Seefunkdienstes im Weltweiten Seenot- und Sicherheitsfunksystem (Global Maritime Distress and Safety System) für UKW (Reichweite bis ca. 35 sm).

 

Vorgeschrieben ist das SRC für den Schiffsführer auf allen Schiffen, die mit einer Funkanlage für den Seefunk ausgerüstet sind.

 

Das SRC ist international und unbefristet gültig.

Die theoretische Ausbildung UBI:

In der theoretischen Ausbildung werden ausreichende Kenntnisse u. a. in folgenden Themenbereichen des Binnenschifffahrtsfunks vermittelt:

  • wesentliche Merkmale (Verkehrskreise)

  • Rangfolge und Arten des Funkverkehrs

  • Funkstellen

  • Frequenzen und ihre Nutzung

  • Automatisches Senderidentifikationssystem (ATIS)

  • Bestimmung/Veröffentlichungen und Technik einer Funkanlage

Die theoretische Ausbildung SRC:

In der theoretischen werden die Kenntnisse u. a. in folgenden Themenbereichen des Seefunks vermittelt:

  • Mobiler Seefunkdienst

  • Weltweites Seenot- und Sicherheitsfunksystem GMDSS

  • Öffentlicher und nicht öffentlicher Nachrichtenaustausch

  • Englische Sprache in Wort und Schrift zum Austausch von Informationen auf See

Die praktische Ausbildung UBI:

In der praktischen Ausbildung werden Aufgaben zur Abwicklung des Binnenschifffahrtsfunks unter Bedienung der Sprechfunkgeräte einer Schiffsfunkstelle vermittelt.

Im Einzelnen werden trainiert:

  • Abwicklung des Binnenschifffahrtsfunk
    (Abgabe und Aufnahme von Not-, Sicherheits- und Dringlichkeitsverkehr, Routinegespräch, Testsendung in deutscher Sprache)

  • Allgemeine praktische Kenntnisse zur Bedienung der Sprechfunkgeräte einer Schiffsfunkstelle
    (UKW-Funkanlagen, Grundeinstellung, Kanalauswahl, Sendeleistung, Rauschsperre/Squelch)

  • Allgemeine Form der Abwicklung des Binnenschifffahrtsfunk
    (Anruf an eine Funkstelle, Beantwortung von Anrufen, Anruf an alle Funkstellen)

Die praktische Ausbildung SRC:

In der praktischen Ausbildung werden Not- und Dringlichkeitsverkehr im GMDSS in englischer Sprache anhand von Fallbeispielen an DSC-Ultrakurzwellen-Seefunkanlagen abgewickelt. Im Einzelnen werden trainiert:

  • Editieren eines DSC Controllers und Senden eines Notalarms

  • Speicherabfrage und Bestätigung des Empfangs eines DSC-Notalarms

  • Aussenden einer Notmeldung

  • Weiterleiten eines Notalarms bzw. einer Notmeldung per Sprechfunk (Distress Relay)

  • Beenden des Notverkehrs

  • Aufhebung eines Fehlalarms

  • Senden eines Dringlichkeitsanrufes und Abgabe einer Dringlichkeitsmeldung

  • Senden eines Sicherheitsanrufs und Abgabe der Sicherheitsmeldung

  • Funkstille gebieten

  • Abwicklung des Funkverkehrs vor Ort

  • Aufhebung einer Dringlichkeitsmeldung

  • DSC-Controller editieren und Senden eines Routineanrufs an eine Seefunkstelle

  • Kanalwechsel

  • Abwicklung des Routinefunkverkehrs mit einer Seefunkstelle

  • DSC-Controller editieren und Senden eines Routineanrufs an eine Küstenfunkstelle

  • Abwicklung des Routinefunkverkehrs mit einer Küstenfunkstelle

  • Einstellen des DSC-Controllers

Nächste Termine:

Theoretische Ausbildung

Theorie 1, Freitag 11.10.2024, 18:00 bis 21:00 Uhr

Theorie 2, Samstag 12.10.2024, 9:00 bis 12:00 Uhr

 

Praktische Ausbildung
(Einteilung der Gruppen am 11.10.23)


Praxis 1, Kennenlernen der Funkgeräte
Gruppe 1 am Freitag, 18.10.2024, 18:00 bis 21:00 Uhr
Gruppe 2 am Samstag, 19.10.2024, 09:00 bis 12:00 Uhr
Gruppe 3 am Samstag, 19.11.2024, 12:30 bis 15:30 Uhr
Gruppe 4 am Sonntag, 20.10.2024, 09:00 bis 12:00 Uhr

Praxis 2, SRC

Gruppe 1 am Freitag, 15.11.2024, 18:00 bis 21:00 Uhr

Gruppe 2 am Samstag, 16.11.2024, 09:00 bis 12:00 Uhr

Gruppe 3 am Samstag, 16.11.2024, 12:30 bis 15:30 Uhr

Gruppe 4 am Sonntag, 17.11.2024, 09:00 bis 12:00 Uhr

Praxis 3, UBI

Gruppe 1 am Freitag, 22.11.2024, 18:00 bis 21:00 Uhr

Gruppe 2 am Samstag, 23.11.2024, 09:00 bis 12:00 Uhr

Gruppe 3 am Samstag, 23.11.2024, 12:30 bis 15:30 Uhr

Gruppe 4 am Sonntag, 24.11.2024, 09:00 bis 12:00 Uhr

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an unsere Ausbildungskoordination.


ausbildung.see@ycbl.de

 

Die Kursgebühren bitte der Gebührenordnungen entnehmen.

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